II. Scheidung und Versorgungsausgleich
Sollte es dann zu einem Scheidungsverfahren kommen, so ist als notwendige Folge der Versorgungsausgleich zu klären, also die Frage, wie die erworbenen Rentenanwartschaften verteilt werden können.
Sollte es dann zu einem Scheidungsverfahren kommen, so ist als notwendige Folge der Versorgungsausgleich zu klären, also die Frage, wie die erworbenen Rentenanwartschaften verteilt werden können.